Beitragsart einmalig p.a.

Ein einmal p. a. Beitrag ist ein Beitrag, der nur einmal im Jahr in seiner vollen Höhe berechnet wird.

Man hat die Möglichkeit beim Mitglied anzugeben, in welchem Monat des Geschäftsjahres die Berechnung zu erfolgen hat.

Anders als beim einmaligen Beitrag, wird der einmal p.a. aber nie gelöscht.