Beitragsart einmalig

Diese Abrechnungsmethode sollten Sie für alle Beitragseinzüge verwenden, die nur einmal je Mitglied eingezogen werden.

Ein klassisches Beispiel dafür wäre die Aufnahmegebühr. Eine Besonderheit dieser Abrechnungsmethode gegenüber den anderen drei Vertretern ist, dass alle einmaligen Beiträge bei allen Mitgliedern beim Jahresabschluss entfernt werden.

Damit wird gewährleistet, dass dieser Beitrag wirklich nur einmal berechnet wird. Möchten Sie ihn erneut von einem Mitglied einziehen, müssen Sie ihn im neuen Geschäftsjahr erneut dem Mitglied zuweisen.

Der einmalige Beitrag wird auch nicht gestückelt, sondern immer in voller Höhe am Stück berechnet.